Prüfungen gehören zum Studium dazu und ermöglichen Ihnen eine direkte Rückmeldung zu Ihrem Lernerfolg. Sie sind zum einen semesterbegleitend in Lehrveranstaltungen eingebunden oder liegen am Ende der Vorlesungszeit, um den Wissenszuwachs des Semesters zu erfragen. Andere Prüfungsformate erfordern von Ihnen über einen längeren Zeitraum Aufmerksamkeit und Hingabe zu einem Teilaspekt, indem Sie eine Hausarbeit oder einen Essay zu einem Thema des Seminars anfertigen.

zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Drei Studierende beim Schreiben
Studierende schreiben eine Prüfung, Foto: colourbox.de.

Informationen zu den Prüfungen

Vorlage des Studentenausweises bei Prüfungen

Die Studierenden sind verpflichtet, in Prüfungen zum Zweck des Identitätsnachweises ihren Studentenausweis oder ein anderes amtliches Personaldokument mit Lichtbild zur Sichtprüfung vorzulegen.

Beschluss des Prüfungausschusses vom 27. Mai 2020

Im Regelfall melden Sie sich bereits mit der Anmeldung am Modul oder einer Veranstaltung an einer Prüfung an.
Folgende Prüfungsleistungen gibt es:
•    Mündliche Prüfung
•    Klausur
•    Proseminararbeit
•    Seminarsarbeit
•    Unterrichtsentwurf
•    Predigtentwurf
•    Essay
•    Referat, Portfolio, Thesenreihe, Protokoll
•    Teilnahme (im Wahlpflichtbereich)


Die meisten Prüfungen finden an unserer Fakultät in der letzten Vorlesungswoche statt. Bei den Klausuren des Lehramtes versuchen wir eine größere Streckung der Klausurtermine zu ermöglichen, hier liegen einige Klausuren in der ersten Woche der vorlesungsfreien Zeit.
Die Klausuren/mündlichen Prüfungen für die Abiturergänzungsprüfungen in den Alten Sprachen liegen regelmäßig am Ende der vorlesungsfreien Zeit => August/ Februar => Klausuren und September/ März => mündliche Prüfungen.


Proseminararbeiten, Seminararbeiten, Essays Unterrichtsentwürfe und den Predigtentwurf fertigen Sie in der Regel in der vorlesungsfreien Zeit nach dem Besuch der jeweiligen Veranstaltung an und besprechen die Fragestellungen mit Ihren Lehrenden.


Die genaue Prüfungsleistung ist im jeweiligen Modulhandbuch zu jedem Studiengang hinterlegt.

 

Anmeldefrist

  • Diplomvorprüfungen im Wintersemester: 10. Januar 20XX
  • Diplomvorprüfungen im Sommersemester: 01. Juni 20XX

Antrag und Unterlagen

Den Antrag auf die Zulassung zum Abschluss der Diplomvorprüfung finden Sie im Downloadbereich

Für die Anmeldung benötigen Sie (zzgl. zum Antrag) folgende Unterlagen:

  • Zeugnis der Hochschulreife (Kopie) - das Original ist vorzulegen
  • Tabellarischen Lebenslauf
  • Sprachzertifikate der Alten Sprachen (Latinum, Graecum, Hebraicum)
  • Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
  • Leistungsscheine für beide Proseminararbeiten (AT oder NT und KG oder ST)
  • Übersicht über ein ordnungsgemäßes Grundstudium (Leistungsübersicht)

Anmerkung: Im Wahlpflichtbereich sind im Grundstudium 34 Leistungspunkte zu erbringen.

Beratungsgespräch mit Hochschullehrer/in

Bitte vereinbaren Sie in Ihrem letzten Semester ein Gespräch mit einem/ einer Professor/in unserer Fakultät, um sich fachlich für das weitere Studium beraten zu lassen. Lassen Sie sich das Gespräch auf dem Beratungsschein bestätigen - diesen erhalten Sie im Prüfungsamt Theologie und legen diesen bei der Abholung Ihres Zeugnisses im Original vor.

Auch die Abschlussprüfungen teilen sich auf in zwei bis drei Prüfungsarten. Zu den Abschlussprüfungen melden Sie sich bitte unter Vorlage der jeweiligen Formblätter und Anträge bei der jeweiligen Institution an:

Bitte nehmen Sie rechtzeitig Kontakt zum Prüfungsamt auf, um Ihre Transcript of records zu erstellen, mit denen Sie sich bei der Prüfung anmelden müssen.

 

Staatsexamensarbeiten Lehramt Evangelische Religion

Materialien:

Hinweisblatt zu den generellen Vorgaben für Staatsexamensarbeiten an der Theologischen Fakultät.
PDF 163 KB

Generell nehmen Sie bitte rechtzeitig Kontakt mit der Lehrperson auf, bei der Sie Ihre Arbeit betreuen lassen möchten. Es gelten dann auch die Hinweise des jeweiligen Instituts bzw. dem/ der Betreuenden.

Bitte überprüfen Sie Ihr Studienleistungskonto nach den Prüfungen im Semester. Wenn Sie zum ersten Prüfungstermin einer Klausur krank waren sind Sie automatisch für die erste Wiederholungsprüfung am Ende der vorlesungsfreien Zeit angemeldet.


Haben Sie eine Klausur nicht bestanden, können Sie die Klausur zum ersten Wiederholungstermin oder spätestens nach einem Jahr durchführen. Bitte teilen Sie dem Prüfungsamt bis spätestens zwei Wochen vor dem ersten Wiederholungstermin mit, wie Sie verfahren wollen.

Eine Einsichtnahme in Modulklausuren des jeweiligen Semesters ist nach Veröffentlichung der Ergebnisse innerhalb der Sprechzeiten im Prüfungsamt Raum 109 möglich.

Wiederholungstermine für mündliche Prüfungen erfragen Sie bitte im Prüfungsamt oder direkt im zuständigen Institut.

Wenn Sie die Prüfung nicht bestanden haben

  • durch zweimaliges Nichtbestehen oder
  • einmaliges unentschuldigtes Nichtantreten (gilt als n.b.) und einmaliges Nichtbestehen oder
  • zweimaliges unentschuldigtes Nichtantreten (gilt als n.b.)

müssen Sie entsprechend der Prüfungsordnungen einen Antrag für eine zweite Wiederholungsprüfung an den Prüfungsausschuss der Theologischen Fakultät stellen. Sie sind außerdem verpflichtet, die zweite Wiederholungsprüfung zum nächsten regulären Prüfungstermin abzulegen.

Den Antrag für einen dritten Prüfungsversuch finden Sie hier.
Der Antrag ist mit dem entsprechenden Formular bis spätestens 14 Tage vor Prüfungstermin (bei Nachteilsausgleich 4 Wochen vorher oder spätestens 3 Tage nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses) an den Prüfungsausschuss der Theologischen Fakultät einzureichen.
Bei Wiederholungsprüfungen, die erst nach Jahresfrist angetreten werden, weisen wir darauf hin, dass sich Lehr- und entsprechend auch Prüfungsinhalte nach zwei Semestern geändert haben. Sie können also nicht automatisch davon ausgehen, dass bei der erneuten Prüfung nur der von Ihnen ursprünglich gelernte Stoff Grundlage ist. Bitte setzen Sie sich daher unbedingt mit dem/der Modulverantwortlichen in Verbindung, bevor Sie sich auf den neuen Prüfungsversuch vorbereiten.

 

Organisation der Diplomvorprüfung

In seiner Sitzung am 17.10.2016 hat der Prüfungsausschuss der Theologischen Fakultät folgenden Beschluss zur Organisation der Diplomvorprüfung gefasst:


Proseminararbeiten und Abschlussprüfungen für die Alten Sprachen können wie bisher nach den beiden die Diplomvorprüfung abschließenden Prüfungen (Klausur in den Fächern Alten Testament/Neuen Testament und mündliche Prüfung in den Fächern Kirchengeschichte/Systematische Theologie) in der diesen Prüfungen folgenden Semesterpause nachgeholt werden.


Die Note der nachgeholten Proseminararbeit ist zu Beginn des nächsten Semesters nachzureichen. Mit den Gutachtern sind dafür eine Erarbeitungszeit und ein Abgabetermin zu besprechen, der die Einhaltung dieser Maßgabe ermöglicht.


Liegt bis zu Semesterbeginn keine mit mindestens "ausreichend" bewertete Proseminararbeit vor, gilt auch das Vordiplom im Erstversuch als nicht bestanden.


Sprachprüfungen sind zum nächstmöglichen regulären Termin nachzuholen.

 

Nachteilsausgleich beantragen

Sind Sie durch eine chronische Erkrankung, eine Sinnesbeeinträchtigung, einer psychischen Erkrankung oder durch eine Teilleistungsstörung in der Durchführung Ihres Studiums und der zu absolvierenden Prüfungen beeinträchtigt?

Egal ob Sie bereits mit einer Beeinträchtigung Ihr Studium beginnen oder eine solche im Lauf des Studiums hinzutritt, informieren Sie sich zum Thema Nachteilsausgleich und lassen sich im Studienbüro dazu beraten. Ein Nachteilsausgleich sollte spätestens 4 Wochen vor Prüfungsantritt beantragt werden, um die Gewährung von Hilfsmitteln oder Planungen von zusätzlichen Räumen oder Zeiten zu ermöglichen. Für den Antrag ist das entsprechende Formular der/des Senatsbeauftragten für Behinderung und chronische Erkrankungen zu verwenden.

Über jeden Antrag ist einzeln und individuell zu entscheiden, sowohl von Kandidat/in zu Kandidat/in als auch von Prüfung zu Prüfung.

Grundlage für die Gewährung eines Nachteilsausgleichs sind in der Regel ärztliche Bescheinigungen von einem Facharzt. Diese sind aktuell zu halten. Für Studierende an der Theologischen Fakultät Leipzig heißt das, dass die letzte Bescheinigung mindestens aus der Zeit unmittelbar vor Aufnahme des Studiums datieren muss.

Im Regelfall soll ein Nachteilsausgleich für die gesamte Studiendauer gewährt werden. Daraus resultierende Ansprüche müssen jedes Semester 4 Wochen vor der Prüfung im Prüfungsamt geltend gemacht werden.

Aufgrund der Bewilligung eines Nachteilsausgleiches, darf kein Vorteil gegenüber weiteren Prüfungsteilnehmern/innen entstehen.

Trotz der Aussage, dass jeder Antrag vom PA individuell zu behandeln ist, kann der Studiendekan bei entsprechender Dokumentation im Sinne eines Eilentscheids gewähren:
Verlängerung der Klausurzeit um 20%
Aufgabenblatt mit einer entsprechenden Vergrößerung der Schrift (z.B. 16 Punkt). Der Prüfungsausschuss wird über diesen Entscheid bei nächster Sitzung entsprechend informiert.

Informieren Sie sich umfassend zum Thema Nachteilsausgleiche auf dem Info-Portal der Universität unter und/oder kontaktieren Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Studienbüro Theologie für eine Beratung.

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