Für die Studiengänge der Theologischen Fakultät an der Universität Leipzig gelten diverse Ordnungen und Hinweise. Im Folgenden stehen Ihnen die jeweils geltenden Fassungen zum Download bereit.
Studiendokumente
Studienordnung Evangelische Theologie Diplom / Kirchliches Examen
513 KB
1. Änderung der Studienordnung
369 KB
Prüfungsordnung Evangelische Theologie Diplom
740 KB
1. Änderung der Prüfungsordnung
211 KB
2. Änderung der Prüfungsordnung
445 KB
ModulbeschreibungenEvangelische Theologie
Die Prüfungsordnung des Kirchlichen Examens wird von der jeweiligen Landeskirche festgelegt.
Ordnungen Lehramt Evangelische Religion
Studien- und Prüfungsordnungen Lehramt: Link
Modulbeschreibungen: Link
Ordnungen BA Judentum in Tradition und Gegenwart
Prüfungsordnung: PO BA Judentum in Tradition und Gegenwart
Studienordnung: SO BA Judentum in Tradition und Gegenwart
Der Fakultätsrat hat in seiner Sitzung am 28.11.2013 folgende Änderungen der Leistungsnachweise BAföG nach 4 Studiensemestern (Bescheinigung nach § 48a BAföG) festgelegt. Für Immatrikulierte im Diplomstudiengang/Erste Theologische Prüfung, die ab Wintersemester 2012/13 ihr Studium aufgenommen haben:
- 4 Leistungsnachweise
Empfehlung für Studierende, die ohne einen Abschluss in den Alten Sprachen immatrikuliert wurden:
- 2 Leistungsnachweise (Abschlussprüfung) in den Alten Sprachen,
- 1 Leistungsnachweis aus den Modulen (01-DKE-5001, 01-DKE-5010, 01-DKE-7000),
- 1 Bibelkundeprüfung AT oder NT
Für den Fall, dass schon 2 oder 3 Sprachabschlüsse vor dem Studium erworben wurden, ist anstelle einer Sprachprüfung eine Proseminararbeit nachzuweisen.
Dokumente zur Studienorganisation
Nutzen Sie die Modulbescheinigungen für Ihre Studienorganisation und insbesondere bei Besuch von Lehrveranstaltungen anderer Fakultäten und Hochschulen, um die Bestätigung von Leistungen zeitnah durch das Prüfungsamt Theologie eintragen zu lassen:
Interdisziplinäres Basismodul
79 KB
Gemeindepraktikum 6 Wochen
70 KB
Nutzen Sie die Modulbescheinigungen für Ihre Studienorganisation und insbesondere bei Besuch von Lehrveranstaltungen anderer Fakultäten und Hochschulen, um die Bestätigung von Leistungen zeitnah durch das Prüfungsamt Theologie eintragen zu lassen:
Vorbesprechung zur Durchführung des Gemeindepraktikums EVLKS SoSe 2021
=> alle Studierenden, die im SoSe 2021 ein von Dr. Straßberger (Landeskirchliches Prüfungsamt) vermitteltes Gemeindepraktikum im Bereich der EVLKS absolvieren
Termin: Do, 01.07.2021, 13:30-15:00 Uhr
Der Ort der Veranstaltung, die als Präsenzveranstaltung geplant ist, wird den Teilnehmer*innen noch bekanntgegeben.
Informationen zur Durchführung des Gemeindepraktikums für Praktikantinnen und Praktikanten, Mentorinnen und Mentoren
- Das Gemeindepraktikum wird als universitäre Modulveranstaltung (01-DKE-5020), bestehend aus einer Begleitungsveranstaltung, dem sechswöchigen Gemeindepraktikum, einem Praktikumsbericht sowie einem Auswertungsgespräch in Verantwortung der Theologischen Fakultät Leipzig/Institut für Praktische Theologie in Kooperation mit der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens durchgeführt.
- Die modularisierte Studien- und Prüfungsordnung Kirchliches Examen (KE) sieht für die Zulassung zur Ersten Theologischen Prüfung in der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens (s. auch Landeskirchliche Prüfungsordnung I, § 5, Abs. 3, Buchstabe n) die Durchführung eines mindestens sechswöchigen Gemeindepraktikums vor. Andere Landeskirchen verlangen in der Regel nur ein vierwöchiges Praktikum. Die fehlenden zwei Wochen können durch den Besuch einer Lehrveranstaltung in der Praktischen Theologie (2 SWS) ersetzt werden.
- Das Gemeindepraktikum findet für Studierende, die der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens angehören, in einer Kirchgemeinde der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens statt. Für Studierende aus anderen Landeskirchen vornehmlich in deren Heimatkirche.
- Zum Inhalt des Gemeindepraktikums gehört die Vorbereitung und Durchführung einer gemeindepädagogischen Einheit (z. B. Konfirmanden- bzw. Christenlehrestunde, Junge Gemeindeabend, Bibelstunde, eine Einheit in einem Glaubenskurs oder bei einer Schulung ehrenamtlicher Mitarbeiter), die ganz oder in wesentlichen Teilen vom Praktikanten selbst zu gestalten ist und über deren Durchführung im Praktikumsbericht Rechenschaft abzulegen ist.
- Nach Abschluss des Gemeindepraktikums ist von den Praktikantinnen und Praktikanten dem Institut für Praktische Theologie binnen acht Wochen ein auswertender Bericht von 5-8 Seiten vorzulegen. Neben einer kurzen Beschreibung des Praktikums soll der Bericht vor allem die wesentlichen Eindrücke und Erfahrungen reflektieren und theoretische und praktische Schlussfolgerungen festhalten. Der Aufriss der gemeindepädagogischen Einheit sowie die Reflexion des tatsächlichen Ablaufs sind Bestandteil des Berichtes (ca. 1 ½ Seiten). Der Bericht von Studierenden, die auf der sächsischen Landesliste stehen, wird an das kirchliche Prüfungsamt weitergeleitet.
- Vom Mentor bzw. der Mentorin wird eine kurze Gesamteinschätzung des Praktikums und des Praktikanten erbeten. Darin sollen insbesondere die Einstellung auf die Praktikumssituation, die Zusammenarbeit, die Kooperationsfähigkeit mit anderen Mitarbeitern, die praktischen Fähigkeiten, der Umgang mit ungewohnten Aufgaben, die Kommunikations- und Kritikfähigkeit, die bei der Durchführung der gemeindepädagogischen Einheit gezeigten Fähigkeiten und die voraussichtliche Eignung für den Pfarrberuf beurteilt werden. Mindestens ist zusammen mit dem Praktikumsbericht eine Bestätigung des Mentors bzw. der Mentorin abzugeben, in welchem Zeitraum das Praktikum absolviert wurde.
- Für die durch das Praktikum entstehenden Kosten gewähren die verschiedenen Landeskirchenämter eine Beihilfe. Theologiestudierende, die auf der sächsischen Liste stehen, erhalten auf Antrag folgende finanzielle Unterstützung:
- Bis zu 300 € für zusätzlich entstandene Mietkosten am Praktikumsort.
- Kosten für eine An- und Abreise zwischen Heimat- oder Studien- und Praktikumsort (öffentliche Verkehrsmittel, 2. Kl., preisgünstigste Variante; PKW: 0,15 € pro km).
- die Kosten der Teilnahme am Blockseminar sowie die dadurch entstehenden Fahrtkosten.
In sozialen Härtefällen können besondere Vereinbarungen getroffen werden. Die entstandenen Miet- und Fahrtkosten sind durch Belege nachzuweisen. Bei der Beantragung der Zuschüsse ist für die Überweisung eine Bankverbindung anzugeben.
Studierende der anderen Landeskirchen wenden sich um Unterstützung an die entsprechenden Stellen ihrer Kirchen.
- Wenn der Bericht der bzw. des Studierenden und die Einschätzung des Mentors vorliegen, wird der Praktikant vom Institut für Praktische Theologie zu einem Auswertungsgespräch eingeladen. Dieses findet für Studierende auf der sächsischen Liste im Landeskirchlichen Prüfungsamt durch einen Vertreter der Landeskirche statt, für Studierende anderer Landeskirchen bzw. auf Diplom durch Prof. Dr. Peter Zimmerling.
- Die Praktikantin bzw. der Praktikant erhält nach erfolgreicher Absolvierung des Praktikums vom Institut für Praktische Theologie der Universität Leipzig einen Modulschein, der bei der Anmeldung zum DKE vorgelegt werden muss.
Material: Formblatt Gemeindepraktikum
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Bitte informieren Sie sich zu den Anträgen und Berichten der Praktika im Studiengang Evangelische Theologie (v.a. für Sachsen) über die Webseite des Sachsen-Konvents.
Mit den Studienverlaufsplänen können Sie Ihr Studium planen. Insbesondere im Grundstudium der Evangelischen Theologie legen Sie selbständig den genauen Verlauf Ihres Studiums fest in Abhängigkeit der zu erlernenden Alten Sprachen.
BA Judentum in Tradition und Gegenwart
Modulübersicht BA Judentum in Tradition und Gegenwart
318 KB
Evangelische Theologie Diplom/ Kirchliches Examen
Studienverlaufspläne Evangelische Theologie Diplom / Kirchliches Examen (v.a. Grundstudium)
998 KB
Modulübersichten Diplom/ Kirchliches Examen
194 KB
Lehramt Staatsexamen
Studienverlaufspläne Evangelische Religion (alle Schularten)
514 KB
Die konkreten Ausführungsbestimmungen zum Philosophicum an der Theologischen Fakultät der Universität Leipzig finden Sie im PDF-Dokument. Es werden keine gesonderten Leistungsscheine für das Modul ausgestellt. Die Anmeldung zur mündlichen Prüfung erfolgt im Wintersemester zwischen 1. Dezember und 10. Januar des Folgejahres und im Sommersemester zwischen 2. Mai und 15. Juni im Prüfungsamt Theologie. Der Besuch des begleitenden Tutoriums wird empfohlen.