Eine Promotion kann in allen Fachgebieten erfolgen, die an der Theologischen Fakultät in Leipzig vertreten sind. Maßgebend für die Annahme als Doktorand oder Doktorandin und den Ablauf der Promotion ist die Promotionsordnung der Fakultät.

zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Eine Hand hält ein graues Buch mit der Aufschrift "Dissertation".
Endlich die Dissertation in der Hand halten, Foto: Nicole Oesterreich

Informationen zu Promotion und Habilitation

Der erste Schritt zur Promotionsverfahren ist die Kontaktaufnahme zu einem möglichen Doktorvater oder einer Doktormutter. Ist mit diesen Personen ein Projekt grob umrissen, kann die Aufnahme in die Doktorandenliste unserer Fakultät erfolgen. Diese beantragen Sie bitte über das DPVS-System.
Mit dem Betreuer oder der Betreuerin wird eine Betreuungsvereinbarung geschlossen und die Arbeit an der Dissertation, die an unserer Fakultät nur als Monografie erfolgt, kann beginnen. Ist diese abgeschlossen, kann das Promotionsverfahren gemäß der Promotionsordnung eröffnet werden. Die Fakultät bietet als Abschlüsse den Dr. theol. und auch den Dr. phil. an. Voraussetzung für den Dr. theol. ist unter anderem ein Abschluss in allen Sprachen (Latinum, Graecum, Hebraicum bzw. Nachweise über Kenntnisse gemäß den Anforderungen des Latinums, Graecums, Hebraicum).

Den Antrag auf Eröffnung des Verfahrens finden Sie im DPVS-System.

Folgende Dokumente müssen für die Eröffnung eines Promotionsverfahrens nach neuer Ordnung vorgelegt werden:

  • drei gedruckte Exemplare der Arbeit mit Deckblatt (Anlage 5) und eingebundener Selbstständigkeitserklärung (Anlage 4)
  • die Arbeit in elektronischer Form (PDF)
  • Kopie der eingebundenen Selbständigkeitserklärung
  • Erklärung zur Kenntnisnahme der Promotionsordnung
  • bibliographische Beschreibung der Arbeit und ein Abstract
  • ein tabellarischer Lebenslauf, ggf. mit Liste der Veröffentlichungen
  • beglaubigter Nachweis über einen laut Prüfungsordnung anerkannten Studienabschluss
  • beglaubigte Nachweise der notwendigen Sprachkenntnisse (nur Dr. theol.)
  • eine aktuelle Kirchenmitgliedschaftsbescheinigung (nur Dr. theol.)
  • ggf. Nachweise über weitere Leistungen gemäß Promotionsordnung (ggf. lt. Auflagen für den Eintrag in die Promovendenliste)
  • 30 Exemplare der Thesen für den allgemeinen Teil der Verteidigung 14 Tage vor dem Verteidigungstermin

Voraussetzung für die Überreichung der Promotionsurkunde ist der Nachweis der Überbringung der Bibliotheksexemplare an die Universitätsbibliothek.

Die Ablieferung erfolgt nach vorheriger Terminvereinbarung. Die Universitätsbibliothek nimmt die ablieferungspflichtigen Dokumente nur entgegen, wenn sie vollständig vorgelegt werden!

Weitere Informationen, auch zur elektronischen Publikation erhalten Sie in der Dissertationsannahmestelle der UB.

Vordruck für die Bescheinigung über die Ablieferung der Pflichtexemplare
PDF 51 KB

Für das Habilitatioinsverfahren sind eine schriftliche wissenschaftliche Arbeit (Habilitationsschrift) oder gleichwertige
wissenschaftliche Veröffentlichungen vorzulegen, ein ein wissenschaftlicher Vortrag mit anschließender Aussprache (Verteidigung) sowie eine Probevorlesung mit anschließender Aussprache zu leisten. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Habilitationsordnung oder nehmen Sie Kontakt zu unserem Dekanatsrat auf.

Die Graduiertenakademie Leipzig ist die Zentrale Einrichtung zur Unterstützung von Promovierenden und frühen Postdocs an der Universität Leipzig.

Alle Promovierenden und frühen Postdocs der Universität Leipzig können unter bestimmten Voraussetzungen Mitglied der Graduiertenakademie Leipzig werden. Damit erhalten sie vollumfänglichen Zugang zu den Angeboten und können Sich um finanzielle Unterstützung bewerben.

Vorteile einer Mitgliedschaft:

  • Gebündelte Informationen für Promovierende auf der Seite der Universität Leipzig
  • Der ProRat vertritt die Promovierenden der Universität. Er stellt außerdem einen Leitfaden zur Verfügung mit zahlreichen Informationen rund um die Promotion an der Universität Leipzig.

 

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